Donnerstag, Januar 20, 2011

Papst gegen Sexualaufklärung

Papst gegen Sexualaufklärung

Papst gegen Sexualaufklärung

„Vielleicht denken jetzt einige der Abgeordneten, die so eifrig einen Auftritt des Papstes im Deutschen Bundestag befürwortet haben, darüber nach, wen sie sich da eigentlich einladen wollen.“ So kommentierte Matthias Holzbauer, Vatikan-Experte der Freien Bürger für demokratische Werte, die Aussagen von Joseph Ratzinger zum Sexualkundeunterricht.

Der Papst hatte in seiner Neujahrsansprache die Teilnahme von Schulkindern an „Aufklärungskursen und Lebenskunde“ als „Angriff“ auf die Religionsfreiheit bezeichnet (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-01/papst-aufklaerung-religionsfreiheit). Offensichtlich bezog er sich dabei auf den „Lebenskunde“-Unterricht“ in Spanien, in dem Themen wie Empfängnisverhütung, Scheidung, Abtreibung oder Toleranz gegenüber Homosexuellen besprochen werden.

„Der Papst führt ständig das Wort ‚Religionsfreiheit’ im Mund“, so Holzbauer. „Jetzt weiß auch der letzte Abgeordnete, was der Pontifex selber darunter versteht: offenbar die ‚Freiheit’ des Vatikans, die Menschen in den Mief und die Doppelmoral der 50-iger Jahre zurückzuführen.“ Der Papst setze sich damit symbolisch an die Spitze der katholischen „Taliban“, die am liebsten wieder alles über ihren kirchlichen Kamm scheren würden. „Bekommen wir jetzt bereits einen Vorgeschmack davon, was der Vatikan unter der angekündigten ‚Neu-Evangelisierung Europas’ versteht? Die Bundestagsabgeordneten sollten sich gut überlegen, ob sie einem Kulturkämpfer wie Ratzinger ein Forum bieten wollen – denn er steht offenbar für Werte, die der deutschen Verfassung widersprechen. Wenn das die Religion ist, die in Deutschland den Ton angeben soll, dann kann ein aufrechter Demokrat unter ‚Religionsfreiheit’ eigentlich nur verstehen: von einer solchen Religion möglichst rasch frei zu werden.“
Weitere Informationen: Freie Bürger für demokratische Werte, Telefon 09391/50 42 12
www.freie-buerger.org


Sonntag, Januar 16, 2011

Antwort aus dem Bundespräsidialamt

Antwort aus dem Bundespräsidialamt

Antwort aus dem Bundespräsidialamt


Das Bundespräsidialamt teilt mit:
Über Papstrede im Bundestag noch nicht endgültig entschieden.


Mit einem ausführlichen Schreiben vom 17.12.2010 an den Bundespräsidenten und den Bundestagspräsidenten hatte sich Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer gegen eine Rede des Papstes vor dem Deutschen Bundestag gewandt: 70 % der Bewohner Deutschlands hätten mit der katholischen Kirche nichts zu tun; die Stellung des Papstes als Staatsoberhaupt sei äußerst fragwürdig; die Verfassung des Vatikanstaats sei die Verfassung einer Einmanndiktatur. (Vgl.i.E. www.kanzlei-sailer.de)

Nunmehr antwortete das Bundespräsidialamt: Der Papst sei als Staatsoberhaupt eingeladen, was „gängige Praxis innerhalb solcher Beziehungen“ sei. Darüber hinaus unternehme er eine „apostolische Reise“. Unbestreitbar habe die christliche Tradition Deutschland geprägt. Es sei „daher nur natürlich, das Oberhaupt der katholischen Kirche in Deutschland zu empfangen“. Sodann heißt es: „Zur Frage einer eventuellen Rede vor dem Deutschen Bundestag, die nach unserem Kenntnisstand noch nicht endgültig entschieden ist, möchten wir auf den ebenfalls durch Sie angeschriebenen Herrn Bundestagspräsidenten verweisen.“

Sailer hält dies für eine erfreuliche Mitteilung: „Im Gegensatz zur vorschnellen Freude mancher Politiker scheint die Staatsspitze darüber nachzudenken, ob es wirklich mit der weltanschaulichen Neutralität unseres Staatswesens vereinbar ist, den Papst vor dem Parlament sprechen zu lassen. Schließlich ist der Papst in erster Linie Religionsführer. Nach der Präambel der Vatikanverfassung dient seine Stellung als Staatsoberhaupt ausschließlich der Verbreitung der Kirchenlehre. Es handelt sich um nichts anderes als einen diplomatischen Trick. Wer den Papst als Staatsoberhaupt einlädt, lädt damit den Kirchenführer ein. Man mag ihn als solchen in Deutschland empfangen. Grundsatzreden vor dem Parlament stehen ihm jedoch nicht zu.“



Marktheidenfeld, 13. Januar 2011


Rechtsanwalt
Dr. Christian Sailer, Max-Braun-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld-Altfeld
Max-Braun-Straße 2
97828 Marktheidenfeld-Altfeld
Telefon: 09391/504-200
Telefax: 09391/504-202
e-mail: info@kanzlei-sailer.de
http://www.kanzlei-sailer.de





Dienstag, Januar 11, 2011

CSU-Generalsekretär Dobrindt warnt...

CSU-Generalsekretär Dobrindt warnt...

CSU-Generalsekretär Dobrindt warnt...


... vor Werten des Grundgesetzes

Wie lange sollen wir noch unter der kirchlichen Leid-Kultur leiden?
In Deutschland ist es offenbar möglich, dass ein kirchlich geprägter Parteisekretär vor der Einhaltung des Grundgesetzes warnen darf, ohne dass ein Aufschrei quer durch alle demokratischen Parteien erfolgt.

Dobrindt warnt vor rechtlicher Gleichstellung der Glaubensgemeinschaften“. Diese Meldung verbreitet Yahoo Deutschland am 4.1.2011. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt habe vor einer rechtlichen Gleichstellung aller Glaubensgemeinschaften in Deutschland gewarnt. „Deutschland ist ein christlich geprägtes Land, und wir tun gut daran, die besondere Stellung der christlichen Kirchen zu erhalten.“

Nun sieht aber unsere Verfassung neben der individuellen Freiheit und Gleichheit aller Bürger auch die Religionsfreiheit und die Trennung von Staat und Kirche vor. Wie kommt ein Generalsekretär einer demokratischen Partei zu einer solchen Forderung, die den Werten der Verfassung widerspricht?

Dobrindt reagierte auf ein Interview von FDP-Generalsekretär Christian Lindner in der „Zeit“-Beilage „Christ Welt“. Lindner hatte in diesem Interview gesagt, dass „eine nüchterne Debatte über das Staatskirchenrecht kein antiklerikaler Akt“ sei. Nach mehr als 200 Jahren dürften Regelungen und Zahlungen hinterfragt werden. „Es muss zudem besprochen werden, welche Privilegien auch andere Religionsgemeinschaften irgendwann beanspruchen dürfen.“ Erst der weltanschaulich neutrale Staat könne das Miteinander in einer multireligiösen Gesellschaft befrieden, „indem er mit allen Religionsgemeinschaften kooperiert, die seine Regeln akzeptieren“, sagte Lindner. Dabei müssten die verschiedenen Glaubensgemeinschaften in Deutschland rechtlich gleichgestellt werden. Er erwähnte dabei auch die Möglichkeit, dass der Staat eines Tages nicht nur für die Großkirchen, sondern auch für die Muslime Kirchensteuer einziehen könnte.

Dies wiederum hält der CSU-Generalsekretär Dobrindt für „eine abwegige Vorstellung“: „Was die großen christlichen Kirchen vor anderen Religionsgemeinschaften auszeichnet, ist ihr starkes positives Engagement für unser Gemeinwesen und unsere Gesellschaft, vom sozialen Bereich bis zur Wertorientierung“, so Dobrindt. „Das sollten wir nicht durch eine falsch verstandene Gleichmacherei in Frage stellen.“

Diese Reaktion wirft ein bezeichnendes Licht auf die Situation der Religionsfreiheit in Deutschland. Christian Lindner hat nichts anderes ausgesprochen, als was das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schon immer fordert: Einen weltanschaulich neutralen Staat, in dem alle Glaubensgemeinschaften rechtlich gleichgestellt werden, wie dies in anderen westlichen parlamentarischen Demokratien eine Selbstverständlichkeit ist.

In Deutschland ist es aber, wie gesagt, offenbar möglich, dass ein kirchlich geprägter Parteisekretär vor der Einhaltung des Grundgesetzes warnen darf, ohne dass ein Aufschrei quer durch alle demokratischen Parteien erfolgt. Das lässt für das Grund - und Menschenrecht der Religionsfreiheit in Deutschland das Schlimmste befürchten. In der Tat hat man sich in Deutschland offenbar schon so daran gewöhnt, dass die beiden Amtskirchen mithilfe der Funktionäre, die sie in allen Schlüsselpositionen des Staates untergebracht haben, die verfassungsmäßigen Grundwerte in Bezug auf Gleichheit und Religionsfreiheit weitgehend außer Kraft gesetzt haben. Dabei ist der Umstand, dass der Staat zum Handlanger der Amtskirchen verkommt, wenn es für diese zwangsweise die Mitgliedsbeiträge der durch Zwangstaufe rekrutierten Mitglieder eintreibt, noch das kleinste Übel. Und es ist kaum anzunehmen, dass eine andere, nicht auf materiellen Interessen gegründete Glaubensgemeinschaft, daran interessiert ist, diesem Beispiel zu folgen.

Das eigentlich Bedenkliche an der Ungleichbehandlung religiöser Bekenntnisse ist, dass die römisch-katholische und die lutherische Amtskirche sich in vielen Bereichen außerhalb des demokratischen Rechtsstaates bewegen. Genannt sei hier nur beispielhaft die Außerkraftsetzung von Grundrechten kirchlicher Arbeitnehmer. Beide Kirchen nehmen für sich über 37 Privilegien in Anspruch, die sie in vielen rechtlichen und gesellschaftlichen Bereichen außerhalb der für jeden Staatsbürger sonst verbindlichen Rechtsordnung stellen. Deutlichstes Zeichen dieser rechtlichen Ungleichbehandlung, die gleichzeitig zu einer schweren Benachteiligung aller übrigen Bürger führt, sind die finanziellen Nachteile, die der demokratische Staat und damit jeder Staatsbürger dadurch erleidet, dass die beiden Amtskirchen jedes Jahr finanzielle Vorteile des Staates in Höhe von 15 Milliarden Euro in Anspruch nehmen.

Wenn Dobrindt von einem "positiven Engagement“ der Kirchen „für unser Gemeinwesen und unsere Gesellschaft, vom "sozialen Bereich bis zur Wertorientierung“ spricht, so versucht er, uns einen uralten kirchlichen Bären aufzubinden. Das genaue Gegenteil ist der Fall: Die Kirchen saugen den Staat trotz dessen leerer Kassen ständig weiter aus. Und was sie als „Beitrag zum Gemeinwohl“ auf ihre Fahnen schreiben, das lassen sie sich auf Heller und Pfennig vom Staat und den jeweiligen Nutzern wieder ersetzen: Ihre Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Altenheime finanzieren die großen Kirchenkonzerne nur zu einem Bruchteil selbst!

Es ist heute völlig unbestritten, dass die Amtskirchen von den Milliarden, die sie dem Gemeinwesen entziehen, höchstens 10 % in Form von Leistungen wieder zurückgeben – ein dankbar schlechtes Geschäft für das Gemeinwesen und unsere Gesellschaft, das den Amtskirchen bisher ein geschätztes Vermögen von rund 500 Milliarden Euro eingebracht hat. Und was die Werteorientierung der großen Amtskirchen betrifft, muss man sich nicht erst mit den Verbrechen der Vergangenheit dieser Organisationen beschäftigen, um zu erkennen, dass serienweise Vergewaltigungen von Kindern (nicht nur durch Beschäftigte der römisch-katholischen Kirche: der Leiter der Odenwaldschule war lutherischer Kirchenfunktionär), deren Vertuschung und die Verweigerung der Wiedergutmachung für die Opfer eine „Werteorientierung“ darstellen, die unserem Grundgesetz diametral entgegenlaufen.

Das von amtskirchlichen Politikern gerne verwendete Wort von der „christlichen Leitkultur“ – gemeint ist die kirchliche Leitkultur – ist für den demokratischen Rechtsstaat längst zu einer Leid-Kultur geworden. Dieses Gerede ist ebenso irreführend wie die längst entlarvte kostspielige "Soziallüge“ von den angeblich sozialen Wohltaten der Kirchenkonzerne. Folgerichtig hat FDP-Generalsekretär Christian Lindner dafür geworben, dass für eine Leitkultur das Grundgesetz selbst als Wertordnung dienen solle. Dies ist eine Forderung, die jeder verfassungstreue Politiker einschränkungslos unterstützen müsste. Demgegenüber ist der Ruf nach einer "christlichen" Prägung oder nach einer "christlichen" Leitkultur aus dem Mund von Kirchenpolitikern als schwerwiegende Bedrohung der Verfassung anzusehen. Denn diese meinen mit „christlich“ nicht die Friedenslehre des Jesus von Nazareth, sondern die Kirchenlehre und Tradition der römisch-katholischen Kirche und ihrer lutherischen Abspaltung, die beide eine grausame Blutspur der Intoleranz und Gewalt in der abendländischen Geschichte hinterlassen haben, bis hinein in die Gegenwart mit ihrer beispiellosen Verkommenheit der Schwerverbrechen an wehrlosen Kindern.